Schulpflegschaft

  • Die Schulpflegschaft ist ein elterliches Mitwirkungsorgan, das im Schulgesetz NRW verankert ist. Zu der Schulpflegschaft gehören alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, die die Interessen der Eltern über die Klassenebene hinaus vertreten. Die Mitglieder dieses Mitwirkungsorgans sollen zudem die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule fördern. In der Regel tagt die Schulpflegschaft einmal pro Halbjahr.

    Vorsitzende ist Frau Ina Oppermann.